1. Grundsätze der Konzernrechnung
1.1 Grundlagen
Die Konzernrechnung der Kantonsspital Glarus Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View). Im Weiteren wurden die Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes eingehalten. Die Konzernrechnung basiert auf einheitlichen, für alle Gruppengesellschaften geltenden Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Die Konzernrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.
Der Kanton Glarus ist Alleinaktionär der Kantonsspital Glarus AG.
1.2 Konsolidierungskreis
Die Konzernrechnung umfasst die Kantonsspital Glarus AG sowie per 31. Dezember 2021 beziehungsweise 2020 die folgenden Gesellschaften:
Beträge in CHF |
– |
|
Gesellschaftskapital |
100'000 |
|
Beteiligungsquote |
2021 |
2020 |
Kantonsspital Glarus |
100% |
100% |
1.3 Konsolidierungsmethode
Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode, wonach das Eigenkapital der Tochtergesellschaft mit dem Wert der Beteiligung verrechnet wird.
Die Aktiven und Passiven sowie Aufwände und Erträge werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100% erfasst. Alle konzerninternen, gegenseitigen Transaktionen, Zwischengewinne, Guthaben und Schulden werden in der Vollkonsolidierung eliminiert.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Umsatzerfassung
Erlöse gelten als realisiert, wenn die Leistungserfüllung erfolgt ist. Erlöse aus Patientenleistungen werden in dem Jahr erfasst, in dem die Leistung erbracht wird. Der stationäre Umsatz ergibt sich basierend auf der medizinischen Kodierung der Fälle, welche auf Basis der dokumentierten Diagnosen und durchgeführten Behandlungen erfolgt. Der gesamte stationäre Umsatz ergibt sich aus der Summe der ermittelten Kostengewichte gemäss Klassifikation von Swiss DRG multipliziert mit dem Fallpreis (Baserate) und den allfälligen Zusatzentgelten. Die Baserate basiert auf vereinbarten Tarifen zwischen dem Spital, den Versicherungen und dem Wohnkanton des jeweiligen Patienten. Die ambulanten Umsätze umfassen zum einen sämtliche ärztlichen und technischen Leistungen, welche basierend auf den Vorgaben im Tarmed-Tarifwerk abgerechnet und mit einem festgelegten Taxpunktwert multipliziert werden. Der Taxpunktwert wird zwischen dem Spital und den Versicherungen verhandelt. Zum anderen können die erbrachten Laborleistungen, die abgegebenen Medikamente und Medizinalprodukte nach den jeweiligen Vorgaben abgerechnet werden.
2.2 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kasse, Post- und Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen. Sie werden zum Nominalwert bewertet.
2.3 Wertschriften
Bei den Wertschriften des Umlaufvermögens handelt es sich um leicht liquidierbare Wertschriften. Sie sind zu aktuellen Werten bewertet. Liegt kein aktueller Wert vor, so sind die Wertschriften höchstens zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertbeeinträchtigungen bewertet.
2.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebsnotwendiger Wertberichtigung bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden entsprechend berücksichtigt. Den allgemeinen Risiken wird aufgrund von Erfahrungswerten auf Basis der Überfälligkeit durch eine Pauchalwertberichtigung Rechnung getragen.
2.5 Sonstige kurzfristige Forderungen
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen sind angemessen berücksichtigt.
2.6 Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten umfassen sämtliche direkten und indirekten Aufwendungen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen (Vollkosten). Die Vorräte werden zu gewichteten Durchschnittspreisen bewertet. Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn der netto realisierbare Wert unter den Anschaffungskosten liegt oder die Waren inkurant geworden sind.
2.7 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen umfassen Wertschriften und eingezahlte Arbeitegeberbeitragsreserven gegenüber der Glarner Pensionskasse. Die Bilanzierung erfolgt am Bilanzstichtag zum Marktwert bzw. Nominalwert.
2.8 Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich der vorgenommenen linearen Abschreibungen basierend auf folgenden Nutzungsdauern gemäss H+ REKOLE®:
Jahre |
% |
|
Bebautes und |
– |
– |
Gebäude |
33.3 |
3 |
Installationen |
20 |
5 |
Mobiliar - Einrichtungen |
10 |
10 |
Maschinen - Fahrzeuge |
5 |
20 |
Medizintechnische |
3 – 8 |
12.5 – 33.3 |
Informatikanlagen |
4 |
25 |
2.9 Immaterielle Anlagen
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich der vorgenommenen linearen Abschreibungen basierend auf folgenden Nutzungsdauern gemäss H+ REKOLE®:
Jahre |
% |
|
Software Upgrades |
3 |
33.3 |
Software, Lizenzen |
4 |
25.0 |
Strategische Software |
8 |
12.5 |
2.10 Wertbeeinträchtigungen (Impairment)
Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob bei Aktiven in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung (Impairment).
2.11 Verbindlichkeiten
Als kurzfristige Verbindlichkeiten gelten alle innerhalb eines Jahres fälligen Schulden, als langfristig solche mit einer Laufzeit über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert erfasst.
2.12 Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gebildet, deren Ursprung in einem Ereignis in der Vergangenheit liegt, wenn ein Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.
Die Bildung und Auflösung erfolgt erfolgswirksam. Die Auflösung erfolgt über dieselbe Position, über die sie gebildet wurde. Die Veränderungen der Rückstellungen sind im Rückstellungsspiegel im Anhang dargestellt.
Die Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden zum Bilanzstichtag beurteilt und entsprechend offen gelegt.
2.13 Personalvorsorge
Die Kantonsspital Glarus AG ist der Pensionskasse des Kantons Glarus, der Vorsorgestiftung VSAO und der Vorsorgestiftung VLSS angeschlossen.
Die Erfolgsrechnung enthält die in einer Periode geschuldeten Zahlungen sowie den laufenden Aufwand für die Erfüllung der übrigen Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen gemäss Swiss GAAP FER 16.
2.14 Ertragssteuern
Die Kantonsspital Glarus AG ist von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Die Kantonsspital Glarus Immobilien AG ist steuerpflichtig.